Notarkosten beim Immobilienkauf in Berlin: Worauf Sie achten sollten

Inhaltsverzeichnis

1. Wie werden Notarkosten berechnet?

2. Wie hoch sind Notarkosten?

3. Praxistipp zur Berechnung von Notarkosten

4. Wer trägt die Notarkosten?

5. Welche Kosten trägt der Käufer?

6. Welche Kosten trägt der Verkäufer?

7. Kaufpreiszahlungen unter der Hand vermeiden

8. Wie finde ich einen Notar?

Wie werden Notarkosten berechnet?

Beim Immobilienkauf kann ein Notar sein Honorar nicht beliebig festsetzen. Die Honorarsätze sind bundesweit einheitlich gestaltet und im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Laut Gesetz sind Notare dazu verpflichtet, ihre Tätigkeiten entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren abzurechnen. Diese dürfen die Richtwerte weder unter- noch überschreiten (siehe § 17 BNotarO). Jedoch kann im Einzelfall beim Haus- oder Wohnungskauf die Berechnung der Notarkostenkosten von verschiedenen Faktoren abhängen und variieren.

Wie hoch sind Notarkosten?

Die Notarkosten richten sich beim Kauf einer Immobilie sowohl nach der Höhe des Kaufpreises als auch nach den in Anspruch genommenen Dienstleistungen des Notars, um den Kaufvertrag abzuwickeln. Die Notargebühren sind in der Regel bei ca. 1% des Kaufpreises anzusetzen. Zusätzlich werden ca. 0,5% für die Eintragung der Eigentumsbeschreibung und die Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld im Grundbuch berechnet.

Praxistipp zur Berechnung von Notarkosten

Die Bundesnotarkammer stellt Ihnen auf ihrer Internetseite einen Gebührenrechner für die zu erwartenden Notarkosten zur Verfügung. Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen sind im Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes einzeln aufgeführt. Bei der Eingabe in den Rechner sind jedoch umfassende Kenntnisse über die entsprechenden notariellen Dienstleistungen notwendig, die bei der Beurkundung eines Kaufvertrages anfallen. Daher empfiehlt es sich, den Notar bei der Beauftragung zur Beurkundung eines Kaufvertrags darum zu bitten, die anfallenden Kosten genau aufzuschlüsseln und zu veranschaulichen.

Wer trägt die Notarkosten?

Bei einem Immobilienkauf trägt der Käufer normalerweise die Kosten der notariellen Beurkundung. In der Regel kann er sich dafür einen Notar seines Vertrauens aussuchen.

Der Eigentümer der Immobilie trägt lediglich die Kosten, die zu einer Bereinigung des Grundbuchs notwendig sind, damit der Käufer die Immobilie lastenfrei übernehmen kann.

Im Einzelfall sind abweichende Vereinbarungen über die Kostenverteilung möglich, diese sollten ebenfalls notariell festgehalten werden.

Welche Kosten trägt der Käufer?

Der Käufer trägt die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Zu den Aufgaben des Notars gehören die Beratung zur Gestaltung eines Kaufvertrages, der Entwurf eines Kaufvertrages sowie die Beurkundung des Kaufvertrages in Anwesenheit der beiden Vertragsparteien beim Beurkundungstermin.

Der Notar kann für den Entwurf und die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags den zweifachen Gebührensatz der Beurkundungsgebühr (siehe KV Nr. 21100 GNotKG) berechnen. Bei einem Kaufpreis bis 250.000€ beträgt der doppelte Gebührensatz 1.070€ (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Die Notarkosten sinken also prozentual mit der Zunahme des Kaufpreises. Das bedeutet, dass ein höherer Kaufpreis im Verhältnis weniger Notarkosten als ein geringerer Kaufpreis verursacht.

Der Notar muss in der Regel einen Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde anfordern. Außerdem muss er die im Grundbuch eingetragenen Grundschuldgläubiger auffordern, die Grundschuld zu löschen und eine Bewilligung dieser entsprechenden Löschung auszustellen. Der Notar kann hierfür eine halbe Vollzugsgebühr ausgehend von der Höhe des Kaufpreises berechnen (siehe KV Nr. 22110 GNotKG).

Bei der Finanzierung des Kaufpreises über ein Bankdarlehen muss der Käufer eine Grundschuld zugunsten der Bank bestellen und diese im Grundbuch eintragen lassen. Der Notar kann für die Beurkundung der Grundschuld in diesem Fall die volle Beurkundungsgebühr berechnen. (siehe KV Nr. 21200 GNotKG). Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 250.000€ beträgt die Gebühr 535€.

Soll der Kaufpreis über den Notar abgewickelt werden, muss der Käufer den Kaufpreis auf ein sogenanntes Notaranderkonto, das vom Notar treuhänderisch geführt wird, einzahlen. In diesem Fall kann der Notar ebenfalls eine halbe Treuhandgebühr in Rechnung stellen (siehe KV Nr. 22201 GNotKG).

Welche Kosten trägt der Verkäufer?

Beim Immobilienverkauf ist der Verkäufer dazu verpflichtet, das Grundstück lastenfrei an den Käufer zu übergeben. Besteht jedoch noch eine Grundschuld, muss der Verkäufer von den entsprechenden Gläubigern eine Löschungsbewilligung einholen. Der Verkäufer trägt hierbei die Kosten, die ausgehend von der Höhe der Grundschuld berechnet werden. Der Notar und das Grundbuchamt berechnen als Gebühr jeweils 0,1% der Grundschuld. Beträgt die Grundschuld beispielsweise 250.000€ fallen ca. 500€ für die Löschungskosten an.

Alternativ ist es dem Verkäufer erlaubt, die Grundschuld an den Käufer abzutreten. In diesem Fall muss der Käufer keine eigene Grundschuld bestellen und spart die Kosten der Beurkundung und der Eintragung einer neuen Grundschuld. Es ist im Einzelfall abzuklären, inwieweit dies sinnvoll ist und auf welche Höhe sich die Kostenersparnis beläuft.

Kaufpreiszahlungen unter der Hand vermeiden

Wenn Verkäufer und Käufer einen geringeren Kaufpreis notariell beurkunden als tatsächlich vereinbart, erfolgt dies oftmals mit dem Ziel sowohl die Notargebühren als auch die Grunderwerbssteuer zu sparen. In diesem Fall haben Verkäufer und Käufer in Bezug auf die außerhalb der notariellen Beurkundung vereinbarten Absprachen weder Rechte noch Pflichten. Darüber hinaus handelt es sich bei Absprachen dieser Art um Steuerbetrug.

Wie finde ich einen Notar?

Wenn Sie sich bei der Berechnung Ihrer Notarkosten nicht auf einen Gebührenrechner verlassen möchten und selbst keinen Notar kennen, helfen wir bei First Citiz Ihnen gerne weiter. Als professioneller Berliner Immobilienmakler, unterstützen wir gerne unsere Kunden  bei der Suche nach einem geeigneten Notar, beim Prozedere der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags sowie allen weiteren Aufgaben und Anforderungen rund um den Immobilienkauf in Berlin.