Katasteramt: Aufgaben & Zuständigkeitsbereiche

Organisation und Aufgaben des Katasteramts

In den einzelnen Bundesländern sind die Katasterämter sehr unterschiedlich organisiert. Manche Kataster werden landesweit geführt, andere sind zuständig für einen Landkreis oder eine Kommune. Bisher gibt es keine bundesweite Behörde, in der alle Vermessungsdaten zusammengefasst sind. Daher ist es im Einzelfall zu prüfen, welches Kataster- oder Vermessungsamt zuständig ist. Im Katasteramt sind alle vorhandenen Vermessungen registriert. Jedes Grundstück ist mit seiner Nutzung und Bebauung verzeichnet. Wenn es nicht von Amts wegen tätig wird, um etwaige Veränderungen zu vermessen und zu dokumentieren, ist das Katasteramt bei jeder Veränderung der Flächen ihres Bereiches involviert. Nicht nur die Veränderung von Flächengrenzen und die Bebauung wird registriert, auch bauliche Veränderungen und Grundrisse werden dokumentiert. Sowohl bei der Festlegung von Eigentumsverhältnissen als auch bei der Beantragung einer Baugenehmigung sind daher die Informationen der Katasterämter einzuholen. Dabei kommt es immer wieder zu Neuvermessungen, die von Vermessungsingenieuren und Bauunternehmen durchgeführt werden können.

 

Flurkarte und Liegenschaftskarte

Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte) stellt sämtliche Liegenschaften eines Bereichs in einheitlichem Maßstab dar. Sie ist damit die wichtigste Unterlage für das amtliche Grundbuch, in dem alle Grundstücke samt Eigentumsverhältnissen verzeichnet sind. Die in Papierform dokumentierte Flurkarte ist in Deutschland durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese Funktion hat in Bayern die Digitale Flurkarte (DFK) übernommen. Beide sind nun maßstabsfrei und decken jeweils ein ganzes Bundesland ab. Im jeweils zuständigen Katasteramt sind bei Bedarf Auszüge in verschiedenen Maßstäben zu bestellen, die in digitaler oder ausgedruckter Form ausgegeben werden. Die Automatisierte Liegenschaftskarte vereint eine weitaus detailliertere Datenbasis, die neben den Grenzen der einzelnen Flurstücke viele weitere Angaben zu Nutzungsarten und Bebauung bereithält. Eine einheitliche hierarchische Datenstruktur gewährleistet mit eigens entwickelter Software die Vergleichbarkeit der Daten.

 

Bauantrag nie ohne Katasteramt

Der Bauantrag wird von einem sogenannten bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser samt aller Unterlagen gestellt. In der Regel wird der Bauantrag an die zuständige Gemeinde gerichtet. Das Baugesetzbuch sowie die jeweilige Landesbauordnung bilden die juristische Grundlage. Neben dem vollständigen Bauantrag sind die Bauzeichnungen in dreifacher Ausführung einzureichen. Diese müssen sich auf den Lageplan beziehen, der vom zuständigen Katasteramt ausgegeben wird. Der Lageplan stellt einen Auszug aus der Automatisierten Liegenschaftskarte dar und muss ebenfalls in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden. Außerdem erforderlich und beim Katasteramt erhältlich ist ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch sowie eine Kopie der Flurkarte des betroffenen Gebiets. Dazu kommt die Baubeschreibung, die alle technischen Details sowie die beabsichtigte Verwendung von Baumaterial beinhaltet. Auch die genutzte Fläche, Geschossflächenzahl und ein Entwässerungsplan etc. gehören zum Bauantrag. Zum Teil müssen diese allerdings erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens vorgelegt werden.

 

Neuvermessung

Im Vorfeld eines Neubaus kann die Neuvermessung einer Liegenschaft erforderlich werden. Besonders wenn für das einzelne Bauvorhaben Grundstücke geteilt oder zusammengelegt werden sollen, ist eine Vermessung der neuen Grundstücksgrenzen notwendig. Auch sämtliche Gebäude mit ihrer jeweiligen Nutzung unterliegen der Neuvermessung ihrer Grundrisse. Die Katastervermessung umfasst die Prüfung der Flurstücksgrenzen (besonders wenn neue Flurstücke gebildet werden), die Einmessung der Gebäude und der Nutzungsgrenzen.

 

Katasteramt in Berlin

In Berlin ist das Katasteramt in den jeweiligen Bezirken organisiert. Deren Öffnungszeiten sind jeweils unterschiedlich und können aktuell über https://www.berlin.de/vermessungsaemter/ abgerufen werden. In den meisten Fällen ist allerdings ein persönliches Vorsprechen auch nicht erforderlich. Unter der Adresse https://grundbuchauszug.info/ sind die grundlegenden Unterlagen bei berechtigtem Interesse – z.B. Eigentümer für einen Immobilienverkauf in Berlin  – gegen Gebühr abrufbar. Dazu gehören:

  • Grundbuchauszug
  • Bebauungsplan
  • Liegenschaftskarte (Flurkarte)
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

 

Fazit

Die umfangreichen Daten der Katasterämter bilden eine unverzichtbare Grundlage für die ordnungsgemäße Nachweisung aller Liegenschaften inklusive der Eigentumsrechte. Dadurch werden viele Streitigkeiten von vornherein überflüssig. Der Grad der Wirksamkeit ist natürlich abhängig von der erzielten Exaktheit der Karten. Hier haben die Katasterämter schon in den Siebziger Jahren mit der Automatisierten Liegenschaftskarte den Weg in die Digitaliserung unter definierten Kriterien beschritten. Damit steht in den Katasterämtern eine verlässliche Datenbasis zur Verfügung, die die praxisnahe Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen sicherstellt.